Anzahl umgesetzter hydromorphologischer Maßnahmen gemäß der WRRL im Gemeindegebiet entsprechend dem aktuell geltenden oder dem vorherigen detaillierten Maßnahmenprogramm: oder gemäß der Natura 2000- Bewirtschaftungspläne: Hydromorphologische Maßnahmen (HY MO, HY WA,) ohne Maßnahmen zur Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit - Querbauwerke (HY DU) (siehe 4.3.) und ohne Maßnahmen zur Wiederherstellung von Randstreifen entlang von Wasserläufen (HY MO.06) (siehe 3.10) oder dem vorherigen Programm oder gemäß den Bewirtschaftungsplänen für Natura-2000-Gebiete. Alle anderen Maßnahmen in Wasserläufen, die nicht unter die oben genannten Maßnahmenprogramme und Bewirtschaftungspläne fallen, werden mit 0,5 Einheiten pro Maßnahme angerechnet.
Punktevergabe (Einheiten):
Lineare Funktion: 1 Punkt entspricht 2 Einheiten und 5 Punkte entsprechen ≥ 10 Einheiten
Maximale Punktezahl: 5