Wasser

Die Gemeinde beteiligt sich aktiv an der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik, WRRL) und Hochwasserrichtlinie (Richtlinie 2007/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken), insbesondere bei der Information und der Anhörung der Öffentlichkeit zum Entwurf des Bewirtschaftungsplanes.

Anzahl umgesetzter Maßnahmen gemäß der WRRL im Gemeindegebiet (entsprechend dem aktuell geltenden oder dem vorherigen detaillierten Maßnahmenprogramm) oder der betroffenen Natura 2000-Bewirtschaftungspläne: Hydromorphologische Maßnahmen.

Anzahl umgesetzter Maßnahmen gemäß der WRRL im Gemeindegebiet (entsprechend dem aktuell geltenden oder dem vorherigen detaillierten Maßnahmenprogramm) oder der betroffenen Natura 2000-Bewirtschaftungspläne: Maßnahmen zur Wiederherstellung der Durchgängigkeit der Fließgewässer.

Systematische Umsetzung einer „zone de servitude d’urbanisation“ zum Schutz von Wasserläufen im urbanen Raum im Rahmen des PAG.

Anzahl der umgesetzten Maßnahmen gemäß der Richtlinie 2007/60/EG auf dem Gebiet der Gemeinde (gemäß dem aktuell gültigen Maßnahmenprogramm oder dem vorherigen Programm).

Die Erstellung der Maßnahmenprogramme in den ausgewiesenen Trinkwasserschutzgebieten ist abgeschlossen. 

Umsetzung der Maßnahmenprogramme in den ausgewiesenen Trinkwasserschutzgebieten 

Gemeinde mit Flächenanteil in ausgewiesenen Trinkwasserschutzgebieten, Vertretung in der regionalen Zusammenarbeit und Beteiligung in der regionalen Zusammenarbeit in den betroffenen Trinkwasserschutzgebieten 

Fläche der bestehenden, geschaffenen oder wiederhergestellten (Renaturierung und/oder Wiedervernässung) Auen- und Bruchwälder im Gemeindegebiet

Fläche der bestehenden, geschaffenen oder wiederhergestellten (Renaturierung und/oder Wiedervernässung) Feucht-Offenlandbiotopen im Gemeindegebiet

Anzahl der naturbelassenen und restaurierten Quellen, inklusive Quellsümpfe und -bäche, im Gemeindegebiet, die nicht gefasst sind oder zur Trinkwassergewinnung genutzt werden (Erhaltungszustand A oder B gemäß „Règlement grand-ducal modifié du 1er août 2018 concernant les biotopes protégés et habitats, pour lesquelles l’état de conservation a été évalué non favorable, et précisant les mesures de réduction, de destruction ou de détérioration y relatives)“.

Teilnahme der Gemeinde an einer Flusspartnerschaft/Bachpatenschaft 

Integration von mindestens einem prioritären Plan d'action, gemäß aktuellem Naturschutzplan, bezüglich des Wassers in die kommunale Mehrjahresplanung (siehe 1.1.) als Priorität und eines der Leitmotive.

Umsetzung eines integralen Schutzkonzepts gegen Risiken durch Starkregenereignisse.