Maßnahmen zur Wiederherstellung der Durchgängigkeit der Fließgewässer
Anzahl umgesetzter Maßnahmen gemäß der WRRL im Gemeindegebiet entsprechend dem aktuell geltenden oder dem vorherigen detaillierten Maßnahmenprogramm (2021 – 2027) oder gemäß der Natura 2000-Bewirtschaftungspläne: Maßnahmen zur Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit - Querbauwerke (HY DU.01 und HY DU.02). Alle anderen Maßnahmen in Wasserläufen, die nicht unter die oben genannten Maßnahmenprogramme und Bewirtschaftungspläne fallen, werden mit 0,5 Einheiten pro Maßnahme angerechnet.
Punktevergabe (in Einheiten):
Lineare Funktion: 1 Punkt pro Maßnahme. 1 Punkt entspricht 1 Einheit und 5 Punkte entsprechen ≥ 5 Einheiten
Maximale Punktezahl: 5
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