Wasserrahmenrichtlinie und Hochwasserichtlinie
Die Gemeinde beteiligt sich aktiv an der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (Richtlinie 2000/60/EG, WRRL) und der Hochwasserrichtlinie (2007/60/EG), insbesondere bei der Information und der Anhörung der Öffentlichkeit zum Entwurf des Bewirtschaftungsplans. Die Gemeinde, die keine Stellungnahme eingereicht hat, hat die Möglichkeit, sich zu den Maßnahmen zu äußern, die in den Plänen zu den oben genannten Richtlinien vorgesehen sind, um diese auf ihrem Gebiet umzusetzen.
Punktevergabe (Ja/Nein):
Ja: 1 Punkt
Nein: 0 Punkte
Maximale Punktezahl: 1
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