Umsetzung der Maßnahmenprogramme in den ausgewiesenen Trinkwasserschutzgebieten. Dies betrifft sowohl Trinkwasserversorger mit eigenen Fassungen also auch Gemeinden, die Mitglied in einem regionalen Trinkwassersyndikat mit eigenen Fassungen sind.
Für Gemeinden, die über eigene Wasserentnahmestellen verfügen, aber auch Mitglied eines Trinkwassersyndikats sind, ist die Umsetzung der Maßnahmenprogramme für ihre eigenen Wasserentnahmestellen und die des Verbands zu berücksichtigen. In den genannten Maßnahmenprogrammen sind nur die Maßnahmen zu berücksichtigen, die unter Priorität 1 („kurzfristige Maßnahmen“) aufgeführt sind. Nach dem dritten Jahr nach Abschluss des Maßnahmenprogramms werden die mittelfristigen Maßnahmen der Priorität 2 in die Priorität 1 eingestuft.
Gemeinden, die vor der Fertigstellung des Maßnahmenprogramms aktiv Maßnahmen umsetzen und finanzieren, erhalten 1 Punkt. Sobald das Programm fertiggestellt ist, wird nur noch der Prozentsatz berücksichtigt.
Punktevergabe (Prozent):
Affine Funktion: 1 Punkt entspricht 30 % und 5 Punkte entsprechen ≥90 %
<30 %: 0 Punkte
Maximale Punktezahl: 5