Tierfreundliche Lichtquellen

Anteil von fledermaus- und insektenfreundlichen Lichtquellen (Farbton und Reduktion) an der öffentlichen Beleuchtung, unter der Verantwortung der Gemeinde, gemäß der aktuellen Version des entsprechenden Leitfadens des Ministeriums für Umwelt, Klima und Biodiversität. Es zählt die gesamte öffentliche Beleuchtung innerhalb des Siedlungsraumes. Basis für die Ermittlung der unten genannten Prozentwerte ist die Anzahl der einzelnen Lichtquellen. Mindestens eines der drei Kriterien (in dieser Reihenfolge) muss erfüllt sein, um die Lichtquelle als fledermaus- und insektenfreundlich zu betrachten:

  1. Ausschalten für mindestens 6 Stunden
  2. Farbtemperatur <=3000K
  3. Neigungs-/Ausrichtungswinkel zum Horizont = 0°

Hilfestellung: Pollution lumineuse - préserver l’environnement nocturne pour la biodiversité

Punktevergabe (Prozent):
     Lineare Funktion: 1 Punkt entspricht 25 % und 3 Punkte entsprechen ≥ 75 %
Maximale Punktezahl: 3

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