Aktive Schutzmaßnahmen aller in Gemeindegebäuden ansässiger Fledermauskolonien und fledermausgerechte Gestaltung potenziell geeigneter Gemeindegebäude ohne derzeitige Vorkommen.
Die fledermausgerechte Gestaltung der Gebäude betrifft das Öffnen von Dachböden (geeignete Luken usw.) und evtl. Maßnahmen auf den Dachböden, abhängig vom Gebäudetyp. Kirchendächer stehen besonders im Fokus, da sie oft ungestörte Quartiere darstellen. Sie sollten immer besonders betrachtet werden. Kirchen gelten auch dann, wenn sie nicht mehr im Gemeindebesitz sind, die Maßnahmen aber umgesetzt werden bzw. erhalten bleiben.
Hilfestellung: Hausbewohende Fledermäuse
Punktevergabe (Anzahl):
Lineare Funktion: 1 Punkt entspricht einem Gebäude, 2 Punkte entsprechen 2 Gebäuden und 3 Punkte entsprechen ≥ 3 Gebäuden
Maximale Punktezahl: 3