Erhalt und Förderung unversiegelter Flächen im Siedlungsraum

Es existiert ein Gemeinderatsbeschluss zum Minimal-Anteil un- oder teilversiegelter Tritt- und Parkraum-Flächen (z.B. Rasengitter, Schotterflächen...) im Verhältnis zu den versiegelten Verkehrsflächen bei neuen Wohngebieten (PAP). Als Verkehrsfläche wird dabei der Bereich bezeichnet, in welchem sich Verkehrsteilnehmer und Verkehrsmittel bewegen. Hierbei handelt es sich um Straßen, Gehwege, Radwege und Plätze.

Hilfestellung bei der Planung un- oder teilversiegelter Tritt- und Parkraum-Flächen können z.B. folgende Publikationen und Internetseiten leisten:
•    Nature et construction
•    Naturnahe Anlage und Pflege von Parkplätzen

Punktevergabe (Prozentsatz wie vom Gemeinderatsbeschluss vorgegeben):
     ≥10 %: 1 Punkt, ≥ 15 %: 2 Punkte, ≥20 %: 3 Punkte
     nicht kumulierbar
     Nein: 0 Punkte
Maximale Punktezahl: 3
 

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