Die Gemeinde installiert Wildbienennisthilfen bzw. andere spezifische Infrastrukturen für Tiere auf öffentlichen Flächen innerhalb des Siedlungsraumes. Dabei werden Nisthilfen für Vögel oder Fledermauskästen unter diesem Punkt nicht berücksichtigt (siehe 2.9.). Trockenmauern zählen explizit nicht dazu (sind unter 2.1. aufzuführen). Ebenso wenig werden Bienenstöcke angerechnet. Bei Wildbienennisthilfen ist eine Mindestfläche von 0,5 m2 einzuhalten und es muss sichergestellt sein, dass sich genügend Pollen- und Nektarquellen in unmittelbarer Umgebung befinden. Wie die einzelnen Quartiere im Wildbienennisthilfen gestaltet werden, ist variabel. Wichtig ist es dabei auf Vielfalt zu achten. Weitere Beispiele sind Igelkästen, Steinhaufen oder -riegel u.ä. für Reptilien oder Behausungen für Haselmaus und Siebenschläfer.
Hilfestellung: Vielfalt für Bienen
Punktevergabe (Anzahl):
Affine Funktion: 1 Punkt entspricht 33 Infrastrukturen und 3 Punkte entsprechen ≥100 Infrastrukturen
<33 Infrastrukturen: 0 Punkte
Maximale Punktezahl: 3