Infrastrukturen zur Förderung der Vögel und Fledermäuse

Die Gemeinde fördert Vogel- und Fledermausarten u.a. durch das Anbringen von Nisthilfen/Fassadensteinen/Kunstnestern und anderer spezifischer Infrastrukturen an öffentlichen Gebäuden und auf öffentlichen Flächen. Es zählen dabei sowohl der Bestand als auch Neuanbringungen, wobei mindestens 50 % an Gebäuden installiert sein müssen. Vorrangiges Ziel ist die Förderung gefährdeter Arten. Dies bedingt teilweise die Verwendung spezieller Nisthilfen bzw. das Anbringen an geeigneten Standorten.

Geeignete Nistkästen aus Holzbeton finden sich in großer Auswahl bei den einschlägigen Vertrieben. Dort gibt es sowohl Rundkästen für den Einsatz an Bäumen, als auch Flachkästen und Einbaukästen für Gebäude in verschiedenster Ausfertigung.

Hilfestellung beim Anbringen von Nisthilfen können z.B. folgende Publikationen und Internetseiten leisten:
•    Vogelfreundliches Bauen

Punktevergabe (Anzahl):
Affine Funktion: 1 Punkt entspricht 20 Infrastrukturen und 3 Punkte entsprechen ≥60 Infrastrukturen
<20 Infrastrukturen: 0 Punkte
Maximale Punktezahl: 3
 

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