Begrünung kommunaler Gebäude

Anteil von öffentlichen Gebäuden im Gemeindebesitz mit extensiver Dach- und/oder Fassadenbegrünung am gesamten öffentlichen Gebäudebestand in Gemeindebesitz.

Extensive Dachbegrünung: Pflanzung in künstlich geschaffenen Substraten (Substratstärken < 15 cm) mit angepasster Vegetation nährstoffarmer, trockenwarmer Standorte auf Dächern von Gebäuden; die Pflanzungen werden extensiv genutzt und gepflegt (z. B. ohne Bewässerung, Düngung oder Pestizide); Vegetationstypen „grasreiche ausdauernde Ruderalvegetation“, „Ruderalvegetation trockenwarmer Standorte“, „Magerrasen“ oder „Sedum-Matten“. Auch hier sind autochthones Wildpflanzensaatgut sowie einheimische Wildpflanzen zu verwenden; diese sollen – soweit verfügbar – aus dem Projekt „Wëllplanzesom Lëtzebuerg“ bezogen werden. 

Fassadenbegrünung: Planmäßiger oder mindestens kontrollierter Bewuchs geeigneter oder speziell vorgerichteter Gebäudefassaden mit Pflanzen; Fassadenbegrünung erfolgt mit selbstklimmenden Kletterpflanzen oder Gerüstkletterpflanzen, gegebenenfalls auch mit Spaliergehölzen (bodengebundene Fassadenbegrünung) oder als direkter Bewuchs auf als Vegetationsflächen ausgeführten Fassaden (wandgebundene Fassadenbegrünung) (siehe auch Anhang 2). Die Pflanzen sollten zusätzlich auch eine Pollen-/Nektarquelle darstellen.

Punktevergabe (Prozent):
Lineare Funktion: 1 Punkt entspricht 2 % und 3 Punkte entsprechen ≥ 6% des betroffenen Gebäudebestandes
Maximale Punktezahl: 3
 

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