Anteil von ausgewiesenen Naturwaldflächen, Altholzinseln oder von Parzellen außer Bewirtschaftung (parcelles forestières hors cadre) an der Fläche des gemeindeeigenen Waldes. Von einem Naturwaldreservat spricht man bei Wäldern, die sich eigendynamisch unter Ausschluss menschlicher Beeinflussung entwickeln können. Die Vermeidung von Störungen der natürlichen Prozesse hat in Naturwaldreservaten absolute Priorität: Beeinträchtigungen der Pflanzen oder Tiere, des Wasserhaushalts oder des Bodens durch den Menschen sind soweit wie möglich ausgeschaltet. Auf forstliche Eingriffe wird – abgesehen von z. B. Verkehrssicherungsmaßnahmen zum Schutz der Waldbesucher – bewusst verzichtet. Dadurch wird die unbeeinflusste Entwicklung des Waldökosystems gewährleistet. Da in Naturwaldreservaten kein Baum mehr gefällt, kein Brennholz mehr entnommen wird und die Bäume auf natürliche Weise absterben und sich zersetzen können, unterscheiden sie sich grundlegend von Wirtschaftswäldern.
Das Ziel von Altholzinseln ist der Erhalt und die Verbesserung der Ökosystemleistungen der Wälder. Im Speziellen bedeutet dies den Erhalt der bedrohten Biozönosen in Verbindung mit alten und abgestorbenen Bäumen innerhalb von Beständen, die Altholzinseln bilden. Alle Bäume dieser Inseln sollen erhalten bleiben, eingeschlossen stehende oder umgefallene abgestorbene Bäume.
Definitionen und Vorgaben finden sich im Règlement grand-ducal modifié du 12 mai 2017 instituant un ensemble de régimes d’aides pour l’amélioration de la protection et de la gestion durable des écosystèmes forestiers, Artikel 14 und 16.
Publikation zum Thema:
Leitfaden Bewirtschaftung Waldbiotope
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