Uferrandstreifen an Fließgewässern
Anteil der Länge der Uferrandstreifen (mindestens 5 m breit ab Böschungsoberkante, öffentlich oder privat) und an Fließgewässer angrenzenden Flächen des Offenlandbiotopkatasters, die zur Biotopvernetzung beitragen, die Gewässerufer ökologisch aufwerten und eine naturnahe Entwicklung der Gewässer (BK12) ermöglichen im Verhältnis zur Gesamtlänge an Fließgewässern (BK12) im Gemeindegebiet.
Punktevergabe (Prozent):
Lineare Funktion: 1 Punkt entspricht 15 % Gewässerlänge auf dem Gemeindegebiet und 5 Punkte entsprechen ≥75 %
Maximale Punktezahl: 5
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