Bewertet wird der Flächenanteil artenreicher Ackerflächen am Ackerland auf Gemeindegebiet in Prozent des gesamten Ackerlandes auf Gemeindegebiet. Es zählen die Kategorien 1a und 1b, also die Flächen von nationaler bzw. regionaler Bedeutung, sowie die Kategorie 2, also Flächen von lokaler Bedeutung (siehe unten).
Flächen von nationaler Bedeutung - 1a:
20 ackertypische Arten, davon zwei aus Gruppe 1A und eine weitere Art vom Anhang der Biodiversitätsverordnung
Flächen von regionaler Bedeutung - 1b1:
20 ackertypische Arten mit einer Art aus Gruppe 1A oder zwei Arten aus Gruppe 1B
Flächen von regionaler Bedeutung 1b2:
15 - 19 ackertypische Arten mit zwei Arten aus Gruppe 1A
Flächen von lokaler Bedeutung - 2:
20 ackertypische Arten mit mindestens einer Art aus Gruppe 1B oder 15-19 typische Ackerwildkräuter, davon eine Art aus der Gruppe 1A oder 2 Arten aus der Gruppe 1B
Gruppe 1A umfasst alle Rote Liste-Arten der Kategorien (RE) CR und EN. Gruppe 1B umfasst die Rote Liste-Arten der Kategorien VU und NT.
Ackertypische Arten: Einstufungen (Soziologisches Verhalten) nach ELLENBERG et al. (2001). Zu den ackertypischen Arten zählen die Arten der Gruppen 1a, 1b und 2 (vgl. Aufnahmebögen Anhang 3; SICONA).
Punktevergabe (Prozent):
Lineare Funktion: 1 Punkt entspricht 2 % und 5 Punkte entsprechen ≥ 10 %
Maximale Punktezahl: 5