Kommunales Budget für Natur- und Wasserschutzmaßnahmen

Es gelten die realen Ausgaben für Natur- und Wasserschutzmaßnahmen ohne Flächenaufkauf und ohne Gehälter des Gemeindepersonals in Prozent der gesamten Ausgaben der Gemeinde gemittelt über die letzten 5 Jahre. Dabei ist es unerheblich aus welchem Budget die Ausgaben stammen. Der vom Umweltministerium, anderen staatlichen Stellen oder EU-Programmen bezuschusste Teil ist jeweils abzuziehen.

Unter „Ausgaben für Natur- und Wasserschutzmaßnahmen“ sind alle Ausgaben zu verstehen, die dazu beitragen, die im Maßnahmenkatalog des Naturpaktes aufgeführten Maßnahmen umzusetzen. So werden etwa Maßnahmen im Interesse der Abwasserreinigung nicht angerechnet, eine Renaturierung von Fließgewässern oder ein Ersetzen der Leuchtmittel der Straßenbeleuchtung entsprechend des Leitfadens aber wohl.
 

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Circulaire du Ministère de l’Environnement, du Climat et du Développement Durable
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