Einsatz von Zugtieren in der extensiven Bewirtschaftung der Natur

Die Gemeinde setzt im Rahmen der extensiven Bewirtschaftung von Feld- und Waldwegen, landwirtschaftlichen Flächen, Naturschutzflächen sowie naturnaher Waldbewirtschaftung Zugtiere während mindestens 20 Stunden pro Jahr ein. Reine Beweidungsprogramme sind ausgeschlossen. 

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