Kommunale Liegenschaften in Naturschutzgebieten

Gemeindebesitz innerhalb von über Règlement grand-ducal ausgewiesenen Naturschutzgebieten in Einheiten. Dabei wird zwischen Offenland- und Waldflächen unterschieden! 1 ha Offenland = 5 Einheiten, 1 ha Wald = 1 Einheit. Die GIS-Daten der Gebietsgrenzen können über die Internetseite https://data.public.lu heruntergeladen werden, um sie mit den gemeindeeigenen Flächen zu verschneiden.

Punktevergabe (Einheiten):
Lineare Funktion: 1 Punkt entspricht 20 Einheiten und 5 Punkte entsprechen ≥100 Einheiten
siehe Berechnungshilfe
Maximale Punktezahl: 5
 

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