Kommunale Liegenschaften in Natura 2000-Gebieten

Gemeindebesitz innerhalb von Natura 2000-Gebieten (Habitatschutzgebiete – zones spéciales de conservation und Vogelschutzgebiete – zones de protection spéciale) in Einheiten. Dabei wird zwischen Offenland- und Waldflächen unterschieden! 1 ha Offenland = 5 Einheiten, 1 ha Wald = 1 Einheit. Flächen, die sowohl innerhalb eines Habitat- als auch in einem Vogelschutzgebiet liegen, werden nur einmal angerechnet. Die GIS-Daten der Gebietsgrenzen können über die Internetseite https://data.public.lu heruntergeladen werden, um sie mit den gemeindeeigenen Flächen zu verschneiden.

Punktevergabe (Einheiten):
Lineare Funktion: 1 Punkt entspricht 60 Einheiten und 5 Punkte entsprechen ≥300 Einheiten
siehe Berechnungshilfe
Maximale Punktezahl: 5

Rechenbeispiel:

Gemeinde A hat 10 ha Offenland und 26 ha Wald, die innerhalb eines Natura 2000-Gebietes liegen. Bei Gemeinde B sind es 2,5 und 3 ha. Auf Gemeinde A entfallen also 10 * 5 + 26 * 1 = 76 Einheiten = 1,3 Punkte. Auf Gemeinde B 2,5 * 5 + 3 * 1= 15,5 Einheiten = 0 Punkte.
 

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